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  SREGELN  
 

 

SATZUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Es gibt zwei Wettbewerbe, einen für Kinder und einen zweiten für Jugendliche und Erwachsene jeweils ohne Unterschied des Geschlechts.


2. Die Einschreibung muss vor Beginn des eigentlichen Wettbewerbs erfolgen, wobei das Organisationskomitee Tag und Uhrzeit des Beginns und Endes festlegt.

3. Der Kern muss den Mund ohne jedes Hilfsmittel (z. B. Blasröhrchen) verlassen.

4. Die Weite ergibt sich aus der Distanz zwischen Startlinie und der Endposition des Kerns.

5. Versuche, bei denen die Startlinie berührt oder überschritten werden, sind ungültig. Der Teilnehmer hat das Recht auf einen weiteren Versuch. Die Höchstzahl von zwei Versuchen darf nicht überschritten werden.

6. Jeder Versuch, bei dem der Kern das Bein eines Zuschauers oder Passanten berührt, ist grundsätzlich ungültig, es sei denn, der betroffene Teilnehmer stellt bei der Jury einen Ausnahmeantrag, über den diese in geheimer Sitzung abzustimmen hat.

7. Für die Endrunde qualifizieren sich die jeweils 10 besten Teilnehmer der beiden Wettbewerbe.

8. Die Teilnehmer an der Endrunde haben einen weiteren Versuch, wobei die Teilnehmer mit den drei weitesten Versuchen mit Preisen ausgezeichnet werden.

9. Bei den Oliven muss es sich um aufgedrückte Oliven der Sorte Mollar handeln (auf jeden Fall Oliven aus dem Anbaugebiet um Cieza), die zuvor von qualifiziertem Fachpersonal auf ihre Herkunft hin überprüft wurden.

10. Sollte einem Teilnehmer die beschriebenen Früchte nicht schmecken, hat er das Recht sich von ihm zu benennenden Personen einen oder mehrere Kerne mit dem Mund vom Fruchtfleisch trennen zu lassen.

11. Das Organisationskomitee lehnt jegliche Verantwortung für versehentlich verschluckte Kerne und deren mögliche Wirkungen im Körper des Teilnehmers, speziell im Verdauungstrakt, ab.

12. Sollte ein Teilnehmer die derzeitige Rekordmarke von 21,32 m überspucken, wird er zum Ehrenritter der Olivenweitspucker ernannt und in ihre Bruderschaft aufgenommen.

13. Gebissträger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in ihrem eigenen Interesse ist und ihrer eigenen Verantwortung unterliegt, bewegliche Gebissteile vor Beginn des Wettbewerbs entsprechend zu befestigen, um Unfällen und Beschädigungen vorzubeugen. Das Organisationskomitee lehnt jegliche diesbezügliche Verantwortung sowie mögliche Schadensersatzansprüche ab.

14. Die Einschreibung zu diesem Wettbewerb beinhaltet die Anerkennung aller Punkte dieser Satzung und Teilnahmebedingungen. In Zweifelsfällen entscheidet die Jury, ihr Schiedsspruch ist bindend.

Das Organisationskomitee wünscht allen Teilnehmern viel Glück.

Gut Spuck!


Copyright © M. Villa y M. Ato. Murcia, 2006, RPI nº 08/2006/263

 
     
 
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